Page 31 - Werbeschirme Katalog
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN                    50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von VANESS setzt
                                                           immer die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des KUNDEN voraus.

        § 1 Allgemeines  und Geltungsbereich               3.  Speziell  für  den KUNDEN bedruckte  Ware,  Sonderanfertigungen und dergleichen erfordern
        1.  Diese  Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und  nur  gegenüber  Unternehmern,  juristischen   zusätzlich zur Auftragserteilung/Bestellung,  einen freigegeben  Gestaltungsentwurf (siehe  §  3
        Personen des  öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne  von  §  310   Bestellvorgang / Ziffer 2 + 3).
        Absatz 1 BGB.
                                                           § 7 Gefahrübergang und Versendungskauf
        2. Die Geschäftsbedingungen  gelten für alle  gegenwärtigen und  zukünftigen Geschäftsbeziehungen   1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den
        zwischen der  IB  VANESS  spol. s r.o.,  im weiteren VANESS genannt und  dem Besteller/Käufer  im   KUNDEN über,  sobald die Ware  das  Produktionswerk  verlassen hat. Der  Übergabe  steht es gleich,
        weiteren KUNDE genannt.                            wenn der KUNDE im Verzug der Abnahme ist.

        3. Verbraucher im Sinne des BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke   2. Bei Versendungskauf beauftragt VANESS im Namen  des KUNDEN  gegen Zahlung einer
        abschließt, der  weder ihrer  gewerblichen  noch ihrer selbständigen  beruflichen Tätigkeit  zugerechnet   Frachtkostenpauschale laut der zum Zeitpunkt der Versendung gültigen Preisliste eine Spedition mit der
        werden kann. Unsere Angebote richten sich jedoch ausschließlich an Gewerbetreibende. Lieferungen   Lieferung frei Haus.  Die  Frachtkostenpauschale kann im Produktpreis enthalten, oder als  separate
        an Verbraucher / Endkunden sind nicht möglich.     Position  auf  der Auftragsbestätigung  oder Rechnung  aufgeführt sein. Die Kosten der
                                                           Transportversicherung und der Transportverpackung  sind  in dieser  Frachtkostenpauschale enthalten.
        4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN   Der Spediteur  stellt dem KUNDEN  die  Ware lediglich zur Entladung  an  der gewünschten Adresse
        werden selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird durch VANESS   bereit. VANESS kann den Spediteur nicht verpflichten die Ware auch zu entladen.
        ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
                                                           3. Selbstabholung im Produktionswerk ist rechtzeitig vorher und ausdrücklich zwischen dem KUNDEN
        § 2 Vertragsabschluss und Preise                   und VANESS zu vereinbaren.
        1. Die VANESS Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe
        und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.   4. Der KUNDE verpflichtet sich, die Sendung bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit, Richtigkeit
                                                           der Artikel und offensichtliche Transportschäden hin zu überprüfen. Werden Schäden oder Fehlmengen
        2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der KUNDE verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.   festgestellt, muss der KUNDE diese auf dem Frachtbrief vermerken und vom Frachtführer bestätigen
        VANESS ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb   lassen. Die Transportverpackung ist vom  KUNDEN  für den Rücktransport  der Ware aufzubewahren.
        von  zwei  Wochen nach  Eingang  anzunehmen.  Die Annahme kann  entweder  schriftlich oder durch   Holt der KUNDE die Ware selbst ab, gilt die Sendung ab Übernahme Produktionswerk als empfangen.
        Auslieferung der Ware an den KUNDEN erklärt werden.   Bei Selbstabholung ist der  KUNDE  verpflichtet  die  Ware sofort bei Übergabe auf  Vollzähligkeit,
                                                           Richtigkeit und Zustand zu  überprüfen.  Eventuelle Fehlmengen  und  Mängel  sind den  VANESS
        3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung   Mitarbeitern  unverzüglich  anzuzeigen. Die Sendung gilt ab  diesem Zeitpunkt als empfangen.
        durch Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von VANESS zu vertreten ist,   Offensichtliche und versteckte Transportschäden können danach für diesen Fall durch den KUNDEN
        insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes durch den VANESS Zulieferer. Der   ebenso wenig in Anspruch genommen werden, wie die Anzeigefrist nach §10 (3).
        KUNDE wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert.
                                                           § 8 Abnahmeverzug
        4. Eventuelle Preisangaben  im  Katalog, auf gesonderten Preislisten  oder  auf unserer  Website  sind   Kommt der  KUNDE in  Abnahmeverzug oder  ist die Abnahme aus  sonstigen, vom KUNDEN zu
        unverbindlich. Verbindlich sind nur  Preise,  die auf Auftragsbestätigungen  oder  Rechnungen genannt   vertretenen Umständen nicht möglich, so ist VANESS berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden
        werden. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten alle Preise ab Werk.   vom KUNDEN ersetzt zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Lager- und sonstige Kosten.

        5. Sämtliche Preise  werden in EURO zuzüglich  Mehrwertsteuer in  der  zum Zeitpunkt der   § 9 Eigentumsvorbehalt
        Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ausgewiesen. Für EU-Mitglieder entfällt die deutsche   1. VANESS behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen
        Mehrwertsteuer, wenn diese KUNDEN  bei  Auftragserteilung ihre  geprüfte Umsatzsteuer-  aus laufender Geschäftsbeziehung vor.
        Identifikationsnummer (USt-IdNr. bzw. UID) angeben und die Ausfuhr ins EU-Ausland nachweisen.
                                                           2. Der KUNDE ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten
        6. Die an VANESS erteilten  Aufträge werden erst  mit schriftlicher oder elektronischer   erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
        Auftragsbestätigung von VANESS  wirksam, in der auch  die  Preise sowie  die allgemeinen
        Geschäftsbedingungen aufgeführt sind. VANESS hält sich an bestätigte Aufträge bis zum Liefertermin   3. Der KUNDE ist  verpflichtet, VANESS  einen etwaigen Zugriff Dritter  auf die  Ware im Falle einer
        gebunden, solange der KUNDE seine aus dem Kaufvertrag übernommenen Verpflichtungen einhält.    Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die  Vernichtung  der  Ware  unverzüglich mitzuteilen.
                                                           Einen Besitzerwechsel der Ware sowie der Wechsel seines Geschäftssitzes hat der Kunde VANESS
        7. Diese AGB stehen  dem KUNDEN  unter  www.vaness.de  oder umseitig  auf dem Angebots- oder   unverzüglich anzuzeigen.
        Auftragsbestätigungsschreiben zur Verfügung. Sofern der KUNDE die Ware auf elektronischem Wege
        bestellt, wird der Vertragstext dem KUNDEN per E-Mail zugesandt. Erhält der KUNDE ein Angebot oder   4.  VANESS ist berechtigt, bei vertragswidrigem  Verhalten  der vorstehenden  Ziffer 3  vom Vertrag
        Auftragsbestätigung per Fax, werden diese AGB dem KUNDEN per Fax als Anlage gesendet.    zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

        § 3 Bestellvorgang                                 5.  Erfolgt  eine  Be-  und  Verarbeitung  von Gegenständen, die  unter VANESS Eigentumsvorbehalt
        1. Bestellungen sind schriftlich, entweder per Brief, per Telefax, per E-Mail oder online zu erteilen.   stehen,  so  erwirkt VANESS an  der neuen Sache das Miteigentum im  Verhältnis zum  Wert  der von
                                                           VANESS gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware
        2. Bei kundenspezifischen Anfertigungen  (z.B. Werbedruck)   bedarf es  zusätzlich eine Freigabe  des   mit anderen, VANESS nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
        Gestaltungsentwurfs welcher mit Datum, Unterschrift und Firmenstempel versehen sein muss.
                                                           § 10 Gewährleistung
        3. Der KUNDE verpflichtet sich vor Freigabe die angegebenen Farbcode-Angaben mit einem Farbfächer   1. Als Beschaffenheit der  Ware gilt  grundsätzlich nur  die Produktbeschreibung von  VANESS  als
        von PANTONE  zu  prüfen.  Erfolgt  der Druck  digital müssen  alle Farben  als  Vierfarb-Prozessfarben,   vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von VANESS stellen daneben keine
        CMYK, angelegt sein.                               vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die Farbmuster im Katalog, Homepage oder auf
                                                           den von VANESS erstellten Gestaltungsentwürfen sind unverbindlich. Die tatsächliche Farbwiedergabe
        § 4 Verpackung und Montage                         kann mit der Darstellung auf einem Bildschirm oder Ausdruck unter umständen abweichen. Bindend bei
        1. Sämtliche Kaufgegenstände sind durch eine Lagerverpackung und bei Versendungskauf durch eine   Textildruck ist der auf dem Gestaltungsentwurf genante PANTONE Farbcode.
        zusätzliche, speditionsgerechte Transportverpackung geschützt. Die Kosten für die speditionsgerechte
        Transportverpackung sind vom Käufer zu tragen. Der KUNDE ist verpflichtet, das Verpackungsmaterial   2. Die  Gewährleistungsfrist beträgt  ein  Jahr. Die Gewährleistung  erlischt bei  zweckentfremdeter
        auf eigene Kosten zu entsorgen.                    Verwendung sowie bei technischer Veränderung der gelieferten Ware.

        2. Die Ware kommt teilweise unmontiert zur Auslieferung. Eine Haftung für unrichtige Montage durch   3. Der KUNDE verpflichtet sich, die Ware bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit, offensichtliche
        den KUNDEN ist ausgeschlossen. Erhält der KUNDE eine mangelhafte Montageanleitung, ist VANESS   Schäden, Falschlieferung  sowie sonstige  Mängel hin zu überprüfen.  Werden  diesbezüglich
        lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn   Abweichungen von der  vertraglich geschuldeten Ware festgestellt, muss der KUNDE diese innerhalb
        der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.    einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware VANESS schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die
                                                           Geltendmachung  des  Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
        § 5 Zahlungsbedingungen                            rechtzeitige  Absendung.  Den  KUNDEN  trifft  die  volle  Beweislast  für  sämtliche
        1. Sofern  nichts Gegenteiliges schriftlich  vereinbart wird, erfolgt  die  Kaufpreiszahlung durch den   Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
        KUNDEN gegen Vorkasse.  Bei  Vorkasse  (=Zahlungseingang  vor Lieferung) gewährt VANESS  ein   Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Unterbleibt die fristgemäße Mängelrüge, erlöschen
        Skonto von 2 % vom Rechnungsbruttobetrag. Bei Zahlung per Nachnahme welche nur möglich ist bis zu   alle Gewährleistungsansprüche, soweit bei ordnungsgemäßer  und  unverzüglicher Untersuchung  der
        einem  Rechnungsbetrag  von 2.500,00 €, gewährt VANESS kein Skonto.    Ware Mängel, Mengenabweichungen, Falschlieferungen  und Beschädigungen  hätten festgestellt
                                                           werden können. Geringfügige  Abweichungen in Abmessung, Farbe  und Ausführung  der  Ware
        2.  Die Zahlung des  Kaufpreises  per Nachnahme ist  nur für  Standardprodukte (nicht individuell   berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Werden Fehlmengen berechtigterweise beanstandet,
        angefertigte) und nur in Deutschland möglich, wenn eine Anzahlung in doppelter Höhe der Frachtkosten   wird  die  fehlende  Ware nachgeliefert.  Für  nachgewiesene Mängel  der  Ware leistet VANESS  nach
        geleistet wird.  Diese Anzahlung dient als Sicherheitsleistung für  einen möglichen  Rücktransport bei   eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese Gewährleistung fehl,
        Abnahmeverweigerung.                               gewährt VANESS  dem KUNDEN  einen  angemessenen Preisnachlass. VANESS  ist  berechtigt, für
                                                           Nutzung beanstandeter Ware,  die dennoch  vom  KUNDEN ohne  besondere  Vereinbarung eingesetzt
        3. Bei KUNDEN mit laufender Geschäftsbeziehung ist die Eröffnung eines Rechnungskontos mit einem   wurde, eine angemessene Nutzungsentschädigung zu  verlangen.  Wird  Wandelung oder Umtausch
        zu vereinbarenden Kreditlimit möglich. Die Höhe des Kreditlimits ist abhängig von der Kreditfähigkeit des   während  der Gewährleistungszeit vereinbart, so ist VANESS berechtigt, eine  angemessene
        Unternehmens. Der KUNDE verpflichtet sich,  das  auf der Auftragsbestätigung  oder Rechnung   Nutzungsentschädigung zu  verlangen. Bei konstruktiven Mängeln  ist der KUNDE  verpflichtet,  die
        vereinbarte Zahlungsziel  einzuhalten.  Bei Überschreitung dieses Zahlungsziels und bei Versand der   weitere  Nutzung der Ware  zu unterlassen.  Schadensersatzansprüche,  insbesondere auch aus
        ersten Mahnung ist VANESS berechtigt, dass Kreditlimit bis zur Zahlung zu sperren bzw. im Fall der   Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die Transportverpackung ist vom KUNDEN für den Rücktransport
        zweiten Mahnung zu löschen. VANESS ist dann berechtigt, jede weitere Belieferung des KUNDEN auf   der Ware aufzubewahren.
        Rechnung zu verweigern.
                                                           4.  Warenrücksendungen  können nur mit Einverständnis von  VANESS  erfolgen. Speziell  für den
        4. Bei Zahlungsverzug ist VANESS berechtigt, ab dem Datum der ersten Mahnung Verzugszinsen in   KUNDEN angefertigte, montierte, lackierte oder bedruckte Waren (=Sonderanfertigungen) werden von
        Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu fordern. Ist ein höherer Verzugsschaden nachzuweisen, ist   VANESS nicht mehr zurückgenommen. Die Kosten für selbstständig vorgenommene Nachbesserungen
        VANESS berechtigt, diesen Schaden geltend zu machen.    werden, soweit nicht ausdrücklich mit VANESS vereinbart, von VANESS nicht übernommen.

        5. Aufrechnungsrechte  stehen dem KUNDEN  nur zu, wenn  seine  Gegenansprüche rechtskräftig   5.  Garantien im Rechtssinne erhält der KUNDE  durch VANESS  nicht. Herstellergarantien  bleiben
        festgestellt, unbestritten oder von VANESS anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht   hiervon unberührt.
        nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
                                                           § 11 Schlussbestimmungen
        § 6 Lieferfristen und Sonderanfertigungen          Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
        1. Bei allen Aufträgen  mit Vorkasse kann die  Bearbeitung  der  Auslieferung  eines Auftrags  erst nach   Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Hof. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE
        Zahlungseingang  bei VANESS beginnen. Bei Versendungskauf  werden  die  Lieferfristen  mit  „beim   keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des
        Käufer ankommend“ definiert und können - vor allem auch wegen der Unwägbarkeiten beim Transport   KUNDEN im Zeitpunkt der  Klageerhebung nicht bekannt sind. VANESS ist  jedoch  berechtigt, den
        nur unverbindlich sein.                            KUNDEN an seinem Wohnsitz/Firmensitz zu verklagen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
                                                           mit dem  KUNDEN einschließlich  dieser allgemeinen  Geschäftsbedingungen ganz oder  teilweise
        2. Gerät  VANESS aus Gründen,  die von VANESS  zu  vertreten sind,  in  Lieferverzug,  so  ist  die   unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
        Schadenshaftung für den Fall einfacher  Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt  der KUNDE, nachdem   Die ganze oder teilweise  unwirksame Regelung  soll durch  eine Regelung  ersetzt  werden,  deren
        VANESS in Lieferverzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist der   wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
        KUNDE  nach fruchtlosem  Ablauf dieser  Nachfrist berechtigt vom Vertrag  zurückzutreten.
        Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Käufer jedoch nur zu, wenn der Verzug auf   VANESS spol. s r.o. Brno/Münchberg   11/2012
        Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung von VANESS auf
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