Page 31 - Werbeschirme Katalog
P. 31
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von VANESS setzt
immer die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des KUNDEN voraus.
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich 3. Speziell für den KUNDEN bedruckte Ware, Sonderanfertigungen und dergleichen erfordern
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen zusätzlich zur Auftragserteilung/Bestellung, einen freigegeben Gestaltungsentwurf (siehe § 3
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Bestellvorgang / Ziffer 2 + 3).
Absatz 1 BGB.
§ 7 Gefahrübergang und Versendungskauf
2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den
zwischen der IB VANESS spol. s r.o., im weiteren VANESS genannt und dem Besteller/Käufer im KUNDEN über, sobald die Ware das Produktionswerk verlassen hat. Der Übergabe steht es gleich,
weiteren KUNDE genannt. wenn der KUNDE im Verzug der Abnahme ist.
3. Verbraucher im Sinne des BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke 2. Bei Versendungskauf beauftragt VANESS im Namen des KUNDEN gegen Zahlung einer
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet Frachtkostenpauschale laut der zum Zeitpunkt der Versendung gültigen Preisliste eine Spedition mit der
werden kann. Unsere Angebote richten sich jedoch ausschließlich an Gewerbetreibende. Lieferungen Lieferung frei Haus. Die Frachtkostenpauschale kann im Produktpreis enthalten, oder als separate
an Verbraucher / Endkunden sind nicht möglich. Position auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung aufgeführt sein. Die Kosten der
Transportversicherung und der Transportverpackung sind in dieser Frachtkostenpauschale enthalten.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN Der Spediteur stellt dem KUNDEN die Ware lediglich zur Entladung an der gewünschten Adresse
werden selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird durch VANESS bereit. VANESS kann den Spediteur nicht verpflichten die Ware auch zu entladen.
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Selbstabholung im Produktionswerk ist rechtzeitig vorher und ausdrücklich zwischen dem KUNDEN
§ 2 Vertragsabschluss und Preise und VANESS zu vereinbaren.
1. Die VANESS Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe
und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. 4. Der KUNDE verpflichtet sich, die Sendung bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit, Richtigkeit
der Artikel und offensichtliche Transportschäden hin zu überprüfen. Werden Schäden oder Fehlmengen
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der KUNDE verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. festgestellt, muss der KUNDE diese auf dem Frachtbrief vermerken und vom Frachtführer bestätigen
VANESS ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb lassen. Die Transportverpackung ist vom KUNDEN für den Rücktransport der Ware aufzubewahren.
von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Holt der KUNDE die Ware selbst ab, gilt die Sendung ab Übernahme Produktionswerk als empfangen.
Auslieferung der Ware an den KUNDEN erklärt werden. Bei Selbstabholung ist der KUNDE verpflichtet die Ware sofort bei Übergabe auf Vollzähligkeit,
Richtigkeit und Zustand zu überprüfen. Eventuelle Fehlmengen und Mängel sind den VANESS
3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung Mitarbeitern unverzüglich anzuzeigen. Die Sendung gilt ab diesem Zeitpunkt als empfangen.
durch Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von VANESS zu vertreten ist, Offensichtliche und versteckte Transportschäden können danach für diesen Fall durch den KUNDEN
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes durch den VANESS Zulieferer. Der ebenso wenig in Anspruch genommen werden, wie die Anzeigefrist nach §10 (3).
KUNDE wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert.
§ 8 Abnahmeverzug
4. Eventuelle Preisangaben im Katalog, auf gesonderten Preislisten oder auf unserer Website sind Kommt der KUNDE in Abnahmeverzug oder ist die Abnahme aus sonstigen, vom KUNDEN zu
unverbindlich. Verbindlich sind nur Preise, die auf Auftragsbestätigungen oder Rechnungen genannt vertretenen Umständen nicht möglich, so ist VANESS berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden
werden. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten alle Preise ab Werk. vom KUNDEN ersetzt zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Lager- und sonstige Kosten.
5. Sämtliche Preise werden in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der § 9 Eigentumsvorbehalt
Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe ausgewiesen. Für EU-Mitglieder entfällt die deutsche 1. VANESS behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen
Mehrwertsteuer, wenn diese KUNDEN bei Auftragserteilung ihre geprüfte Umsatzsteuer- aus laufender Geschäftsbeziehung vor.
Identifikationsnummer (USt-IdNr. bzw. UID) angeben und die Ausfuhr ins EU-Ausland nachweisen.
2. Der KUNDE ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten
6. Die an VANESS erteilten Aufträge werden erst mit schriftlicher oder elektronischer erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Auftragsbestätigung von VANESS wirksam, in der auch die Preise sowie die allgemeinen
Geschäftsbedingungen aufgeführt sind. VANESS hält sich an bestätigte Aufträge bis zum Liefertermin 3. Der KUNDE ist verpflichtet, VANESS einen etwaigen Zugriff Dritter auf die Ware im Falle einer
gebunden, solange der KUNDE seine aus dem Kaufvertrag übernommenen Verpflichtungen einhält. Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Einen Besitzerwechsel der Ware sowie der Wechsel seines Geschäftssitzes hat der Kunde VANESS
7. Diese AGB stehen dem KUNDEN unter www.vaness.de oder umseitig auf dem Angebots- oder unverzüglich anzuzeigen.
Auftragsbestätigungsschreiben zur Verfügung. Sofern der KUNDE die Ware auf elektronischem Wege
bestellt, wird der Vertragstext dem KUNDEN per E-Mail zugesandt. Erhält der KUNDE ein Angebot oder 4. VANESS ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten der vorstehenden Ziffer 3 vom Vertrag
Auftragsbestätigung per Fax, werden diese AGB dem KUNDEN per Fax als Anlage gesendet. zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
§ 3 Bestellvorgang 5. Erfolgt eine Be- und Verarbeitung von Gegenständen, die unter VANESS Eigentumsvorbehalt
1. Bestellungen sind schriftlich, entweder per Brief, per Telefax, per E-Mail oder online zu erteilen. stehen, so erwirkt VANESS an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von
VANESS gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware
2. Bei kundenspezifischen Anfertigungen (z.B. Werbedruck) bedarf es zusätzlich eine Freigabe des mit anderen, VANESS nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
Gestaltungsentwurfs welcher mit Datum, Unterschrift und Firmenstempel versehen sein muss.
§ 10 Gewährleistung
3. Der KUNDE verpflichtet sich vor Freigabe die angegebenen Farbcode-Angaben mit einem Farbfächer 1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von VANESS als
von PANTONE zu prüfen. Erfolgt der Druck digital müssen alle Farben als Vierfarb-Prozessfarben, vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von VANESS stellen daneben keine
CMYK, angelegt sein. vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die Farbmuster im Katalog, Homepage oder auf
den von VANESS erstellten Gestaltungsentwürfen sind unverbindlich. Die tatsächliche Farbwiedergabe
§ 4 Verpackung und Montage kann mit der Darstellung auf einem Bildschirm oder Ausdruck unter umständen abweichen. Bindend bei
1. Sämtliche Kaufgegenstände sind durch eine Lagerverpackung und bei Versendungskauf durch eine Textildruck ist der auf dem Gestaltungsentwurf genante PANTONE Farbcode.
zusätzliche, speditionsgerechte Transportverpackung geschützt. Die Kosten für die speditionsgerechte
Transportverpackung sind vom Käufer zu tragen. Der KUNDE ist verpflichtet, das Verpackungsmaterial 2. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Gewährleistung erlischt bei zweckentfremdeter
auf eigene Kosten zu entsorgen. Verwendung sowie bei technischer Veränderung der gelieferten Ware.
2. Die Ware kommt teilweise unmontiert zur Auslieferung. Eine Haftung für unrichtige Montage durch 3. Der KUNDE verpflichtet sich, die Ware bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit, offensichtliche
den KUNDEN ist ausgeschlossen. Erhält der KUNDE eine mangelhafte Montageanleitung, ist VANESS Schäden, Falschlieferung sowie sonstige Mängel hin zu überprüfen. Werden diesbezüglich
lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Ware festgestellt, muss der KUNDE diese innerhalb
der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware VANESS schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
§ 5 Zahlungsbedingungen rechtzeitige Absendung. Den KUNDEN trifft die volle Beweislast für sämtliche
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, erfolgt die Kaufpreiszahlung durch den Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
KUNDEN gegen Vorkasse. Bei Vorkasse (=Zahlungseingang vor Lieferung) gewährt VANESS ein Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Unterbleibt die fristgemäße Mängelrüge, erlöschen
Skonto von 2 % vom Rechnungsbruttobetrag. Bei Zahlung per Nachnahme welche nur möglich ist bis zu alle Gewährleistungsansprüche, soweit bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Untersuchung der
einem Rechnungsbetrag von 2.500,00 €, gewährt VANESS kein Skonto. Ware Mängel, Mengenabweichungen, Falschlieferungen und Beschädigungen hätten festgestellt
werden können. Geringfügige Abweichungen in Abmessung, Farbe und Ausführung der Ware
2. Die Zahlung des Kaufpreises per Nachnahme ist nur für Standardprodukte (nicht individuell berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Werden Fehlmengen berechtigterweise beanstandet,
angefertigte) und nur in Deutschland möglich, wenn eine Anzahlung in doppelter Höhe der Frachtkosten wird die fehlende Ware nachgeliefert. Für nachgewiesene Mängel der Ware leistet VANESS nach
geleistet wird. Diese Anzahlung dient als Sicherheitsleistung für einen möglichen Rücktransport bei eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese Gewährleistung fehl,
Abnahmeverweigerung. gewährt VANESS dem KUNDEN einen angemessenen Preisnachlass. VANESS ist berechtigt, für
Nutzung beanstandeter Ware, die dennoch vom KUNDEN ohne besondere Vereinbarung eingesetzt
3. Bei KUNDEN mit laufender Geschäftsbeziehung ist die Eröffnung eines Rechnungskontos mit einem wurde, eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen. Wird Wandelung oder Umtausch
zu vereinbarenden Kreditlimit möglich. Die Höhe des Kreditlimits ist abhängig von der Kreditfähigkeit des während der Gewährleistungszeit vereinbart, so ist VANESS berechtigt, eine angemessene
Unternehmens. Der KUNDE verpflichtet sich, das auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung Nutzungsentschädigung zu verlangen. Bei konstruktiven Mängeln ist der KUNDE verpflichtet, die
vereinbarte Zahlungsziel einzuhalten. Bei Überschreitung dieses Zahlungsziels und bei Versand der weitere Nutzung der Ware zu unterlassen. Schadensersatzansprüche, insbesondere auch aus
ersten Mahnung ist VANESS berechtigt, dass Kreditlimit bis zur Zahlung zu sperren bzw. im Fall der Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die Transportverpackung ist vom KUNDEN für den Rücktransport
zweiten Mahnung zu löschen. VANESS ist dann berechtigt, jede weitere Belieferung des KUNDEN auf der Ware aufzubewahren.
Rechnung zu verweigern.
4. Warenrücksendungen können nur mit Einverständnis von VANESS erfolgen. Speziell für den
4. Bei Zahlungsverzug ist VANESS berechtigt, ab dem Datum der ersten Mahnung Verzugszinsen in KUNDEN angefertigte, montierte, lackierte oder bedruckte Waren (=Sonderanfertigungen) werden von
Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu fordern. Ist ein höherer Verzugsschaden nachzuweisen, ist VANESS nicht mehr zurückgenommen. Die Kosten für selbstständig vorgenommene Nachbesserungen
VANESS berechtigt, diesen Schaden geltend zu machen. werden, soweit nicht ausdrücklich mit VANESS vereinbart, von VANESS nicht übernommen.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig 5. Garantien im Rechtssinne erhält der KUNDE durch VANESS nicht. Herstellergarantien bleiben
festgestellt, unbestritten oder von VANESS anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht hiervon unberührt.
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Schlussbestimmungen
§ 6 Lieferfristen und Sonderanfertigungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
1. Bei allen Aufträgen mit Vorkasse kann die Bearbeitung der Auslieferung eines Auftrags erst nach Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Hof. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE
Zahlungseingang bei VANESS beginnen. Bei Versendungskauf werden die Lieferfristen mit „beim keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des
Käufer ankommend“ definiert und können - vor allem auch wegen der Unwägbarkeiten beim Transport KUNDEN im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. VANESS ist jedoch berechtigt, den
nur unverbindlich sein. KUNDEN an seinem Wohnsitz/Firmensitz zu verklagen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
mit dem KUNDEN einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
2. Gerät VANESS aus Gründen, die von VANESS zu vertreten sind, in Lieferverzug, so ist die unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Schadenshaftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt der KUNDE, nachdem Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
VANESS in Lieferverzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist der wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
KUNDE nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Käufer jedoch nur zu, wenn der Verzug auf VANESS spol. s r.o. Brno/Münchberg 11/2012
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung von VANESS auf